EU DATA ACT: NEUE REGELUNG FÜR FAHRZEUGDATEN
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor Fahrzeugen nicht Halt – ganz im Gegenteil: Connected Cars erfassen inzwischen eine Vielzahl relevanter Daten – von der Fahrzeugtechnik über das Fahrverhalten bis hin zur Parkposition. Dadurch bieten sie Vorteile in puncto Komfort, Sicherheit und Wartung. Gleichzeitig stellt sich für viele Autofahrer die Frage: Welche Daten werden eigentlich genau erhoben und wer darf darauf zugreifen?
Der seit dem 12. September 2025 in Kraft getretene EU Data Act schafft hier Klarheit. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was der EU Data Act für Ihre Fahrzeugdaten bedeutet, welche Veränderungen sich für Sie als Fahrer ergeben und wie Sie Ihr Recht nutzen können.
Was ist der EU Data Act?
Der EU Data Act verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, darunter auch Fahrzeuge, Nutzer den Zugriff auf die von den Produkten erzeugten Daten zu ermöglichen. Die Verordnung schafft einen einheitlichen, EU-weiten Gesetzesrahmen für den Datenzugang, die Nutzung und die Weitergabe an Drittparteien. Damit erweitert der EU Data Act die Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um den Bereich der produktbezogenen Daten.
Konkret umfasst der EU Data Act also folgende Kerninhalte:
- Die Bereitstellung von Fahrzeugdaten muss maschinenlesbar und kostenlos Dies ist für Hersteller verpflichtend – das heißt auch, dass neue Fahrzeuge direkt so konzipiert sein müssen ("Access by Design").
- Die Nutzer dürfen selbst bestimmen, wer auf die Fahrzeugdaten zugreifen oder diese weitergeben darf (z. B. an Versicherungen oder freie Werkstätten). Ausnahme: In Sonderfällen können Behörden unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen bestimmte Daten anfragen.
- Die neue Regelung gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen.
- Der EU Data Act betrifft nicht nur Privatnutzer, sondern auch Unternehmen, die vernetzte Fahrzeuge betreiben.
Welche Fahrzeugdaten werden erfasst?
- Allgemeine Fahrzeugdaten (z. B. Kilometerstand)
- Fahrverhalten (z. B. Geschwindigkeit, Beschleunigung)
- Wartungsbezogene Daten
- Ladevorgang und Batteriezustand bei Elektrofahrzeugen
- Parkinformationen
- Informationen zu Fahrten (z. B. Routen bei Verwendung des Navigationssystems, zurückgelegte Distanz)
- Daten zu Warnleuchten
Was der EU Data Act jetzt für Autofahrer bedeutet
Der EU Data Act bringt für Sie als Fahrzeughalter gleich mehrere Vorteile:
- Volle Transparenz: Sie wissen genau, welche Daten Ihr Fahrzeug sammelt.
- Selbstbestimmung: Sie bestimmen, welche Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Sicherheit beim Kauf: Sie behalten den Überblick über alle aktiven digitalen Dienste und erhalten einen vollständigen Einblick in die Fahrzeugdaten – was besonders beim Gebrauchtwagenkauf ein wichtiger Punkt ist.
- Erleichterung von Services: Mit Ihrer Zustimmung können Werkstätten, Versicherungen und andere berechtigte Dienstleister gezielt auf relevante Daten zugreifen, ohne dass Ihre Privatsphäre dabei gefährdet wird.
Wo finde ich die Informationen zu meinem Fahrzeug?
Für alle Konzernmarken – darunter Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Škoda, SEAT, CUPRA und Audi – gibt es ein zentrales Online-Portal, auf dem die jeweiligen Informationen gemäß EU Data Act bereitgestellt werden. Der Vorgang ist denkbar einfach: Registrieren Sie sich oder loggen Sie sich ein, erbringen Sie den Nutzungsnachweis (kurzes Formular) und fordern Sie die gewünschten Daten an.
Für Fahrzeuge anderer Hersteller finden Sie die entsprechenden Informationen auf den jeweiligen Herstellerportalen oder offiziellen EU Data Act-Seiten. Hier eine Übersicht:
Transparenz schafft Vertrauen
Der EU Data Act gibt Ihnen als Fahrzeughalter deutlich mehr Kontrolle über Ihre Fahrzeugdaten. Sie wissen, welche Informationen Ihr Auto sammelt, wer darauf zugreifen darf und wie Sie selbst die Nutzung steuern können. Gerade beim Kauf eines Fahrzeugs ist dieses Wissen ein wichtiger Vorteil, um informierte Entscheidungen zu treffen. So können Sie die praktischen Möglichkeiten vernetzter Fahrzeuge genießen, ohne die Kontrolle über Ihre Daten aufzugeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage: Welche Fahrzeuge sind vom EU Data Act betroffen?
Antwort: Sämtliche vernetzte Fahrzeuge mit aktiven Connect-Diensten – sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen – fallen unter den EU Data Act.
Frage: Kann ich der Datennutzung widersprechen oder sie einschränken?
Antwort: Ja. Sie können selbst festlegen, welche Daten an Dritte weitergegeben werden, und Ihre Einwilligungen jederzeit widerrufen. Außerdem können Sie bestimmte Daten löschen lassen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Frage: Worauf sollte ich achten, bevor ich meine Fahrzeugdaten mit Dritten teile?
Antwort: Prüfen Sie zunächst, wer die Daten erhält und ob es sich dabei um einen vertrauenswürdigen Dienstleister handelt. Achten Sie außerdem darauf, welche Daten tatsächlich freigegeben werden müssen und stellen Sie sicher, dass die Informationen ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden. Schließlich ist es wichtig, dass Sie die Freigabe jederzeit widerrufen können.
Frage: Was passiert mit meinen Daten beim Verkauf des Fahrzeugs?
Antwort: Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs sollten alle Benutzerkonten und Connect-Dienste entweder auf den neuen Eigentümer übertragen oder deaktiviert werden.