AUTOFAHREN 2026: DIESE ÄNDERUNGEN KOMMEN AUF AUTOFAHRER IN ÖSTERREICH ZU

15.01.2026
Preview Image of AUTOFAHREN 2026: DIESE ÄNDERUNGEN KOMMEN AUF AUTOFAHRER IN ÖSTERREICH ZU

Autofahren wird auch 2026 nicht günstiger. Im Gegenteil: Steuern, Abgaben und laufende Kosten steigen weiter.

Wer ein Auto fährt oder kaufen möchte, sollte daher besonders auf dessen CO₂-Emissionen achten. Das schont nach wie vor langfristig das Budget und die Umwelt. Aber auch für batterieelektrische Fahrzeuge gelten immer strengere Regeln.

Wir haben die Übersicht der wichtigsten Neuerungen im Jahr 2026, die Autofahrer betreffen.

Das ändert sich 2026 beim Tanken

Die seit Oktober 2022 geltende CO2-Bepreisung bleibt bei 55 Euro pro Tonne CO2. Damit bleibt es an der Tankstelle bei 16,5 Cent pro Liter Diesel und 15 Cent für einen Liter Benzin, die auf die CO2-Bepreisung zurückgehen.

Autobahn Vignette 2026: Preise, Gültigkeit

Zum letzten Mal kann die Vignette auch noch gepickt werden, ab 2027 gibt es nur mehr die digitale Vignette: Die „alte“ (Klebe- oder Digitale) Jahresvignette gilt bis 31. Jänner 2026 – seit 1. Dezember 2025 ist die Vignette 2026 auch und ab 1. Februar 2026 ausschließlich gültig.

Die 1-Tages-Vignette ist nur digital verfügbar und besonders für Menschen auf der Durchreise relevant.

Kosten Autobahn-Vignette für 2026

                       1 Tag      10-Tage        Zwei Monate     1 Jahr

Pkw                 € 9,60     € 12,80            € 32,00                    € 106,60 Euro

Motorräder      € 3,80   € 5,10           € 12,80                  € 42,70

Feuerrote Klebevignette und Digitale Vignette 2026 sind in rund 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland zu kaufen. Die Digitale Vignette ist bei ASFiNAG, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, Tankstellen, Trafiken und einigen Rastanlagen und Grenzübergängen sowie über die kostenfreie App erhältlich.

Kostenlose Streckenmaut für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen bekommen nicht nur die Jahresvignette gratis, sondern auch eine Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte (für die Streckenmaut-Abschnitte auf A 9, A 10, A 13 und S 16, nicht für A 11).

NoVA 2026

Die einmalig für ein Neufahrzeug zu entrichtende NoVA wird bei vielen Neuwagen erhöht, bei zahlreichen Modellen bleibt sie unverändert. Ausschlaggebend dafür ist nach wie vor jedes einzelne Gramm CO2, das laut Fahrzeug-Typenschein ausgewiesen ist.

Für Fahrzeuge, für die ein schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen wurde und die bis zum 31. März 2026 geliefert werden, kann noch die NoVA-Berechnung 2025 erfolgen (Übergangsregelung).

Für alle anderen Fahrzeuge gilt seit 1. Jänner 2026 die Berechnung der NoVA 2026: 

Dafür wird der CO2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des Fahrzeugs herangezogen. Von diesem Wert werden 91 Gramm abgezogen und das Ergebnis durch 5 dividiert.

Die Formel lautet also: (CO2-Emissionen in g/km - 91 g) : 5 = Steuersatz

Der errechnete Steuersatz wird immer auf volle Prozentsätze gerundet.

Der Malus-Grenzwert für Pkw bleibt bei 155 Gramm CO2 pro Kilometer. Hat ein Fahrzeug also einen höheren CO2-Ausstoß als diese 155 g/km, wird die Steuer für den die 155 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 80 Euro pro Gramm CO2/km höher.

Die motorbezogene Versicherungssteuer steigt 2026

Die motorbezogene Versicherungssteuer, die den reinen Besitz von zugelassenen Pkw besteuert, erhöht sich seit 1. Jänner 2026 für die meisten erstmalig zugelassenen Autos pro Jahr um rund 35 Euro. Lediglich für sehr leistungsschwache Autos gibt es nur eine geringe oder gar keine Erhöhung.

Seit 1. April 2025 fällt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für neue E-Autos und Plug-in-Hybride an.

Wer sich ein neues Auto anschafft, sollte also im Vorhinein klären, wie hoch die zu zahlende Steuer sein wird, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Rechner finden sich u. a. bei Mobilitätsclubs oder Herstellerseiten.

Sachbezug bleibt 2026 gleich

Für die Berechnung das Sachbezugs gelten seit 1. Jänner 2025: 

1,5 Prozent Sachbezug (maximal 720 Euro/ Monat): für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 126 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, maximal 720 Euro monatlich)

2 Prozent Sachbezug (maximal 960 Euro/ Monat): für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, maximal 960 Euro monatlich. 

Elektro-Dienstwagen zu Hause laden

Das Laden von Elektro-Dienstwagen zu Hause bleibt steuerlich begünstigt. Die Lademenge kann entweder über das Fahrzeug selbst oder über eine RFID-Zuordnung nachgewiesen werden. 

2026 ist ein steuerfreier Kostenersatz von 32,806 Cent pro Kilowattstunde möglich. 

Der Pendlereuro wird 2026 erhöht

Der Pendlereuro wird am 01. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht. Voraussetzung ist der Anspruch auf großes oder kleines Pendlerpauschale. 

Die Erhöhung gilt für alle Bezieher der Pendlerpauschale.

Der Verkehrsabsetzbetrag steigt 2026

Der Verkehrabsetzbetrag, den jene in Anspruch nehmen können, die wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlen, steigt 2026 auf 496 Euro. 

Euro 7-Abgasnorm ab November 2026

Ab 29. November 2026 gilt für alle neu typengenehmigten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Euro-7-Abgasnorm. Für alle erstmals zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge gilt die Regelung ab 29. November 2027.

Das ändert sich im Straßenverkehr 2026

Die Autos von Rasern können seit März 2024 beschlagnahmt und versteigert werden. Das droht jenen, die Tempolimits um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets und um mehr als 90 km/h außerhalb überschreiten.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Lenker, kann es beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden.

Diese Regelung gilt auch bei Leasing- bzw. Mietautos. In diesen Fällen wird in den entsprechenden Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer vermerkt.

Ab 7. Juli 2026 müssen erstmals zugelassene Autos mit folgenden Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein:  

  • Notbremsassistent
  • Notbremslicht
  • Notfall-Spurhalteassistent (auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung)
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Müdigkeitswarner
  • Unfalldatenspeicher
  • Alkohol-Wegfahrsperre Alkolock
  • Advanced Emergency Braking System (Erweiterung des Notbremsassistenten)
  • Enlarged head impact zone (Erweiterung des Kopfaufschlagschutzes im Frontbereich des Autos)

Weitere Änderungen 2026

Helmpflicht für E-Bike- (ab 14 Jahren) und für E-Scooter-Fahrer (bis 16 Jahre) soll ab 1. Mai 2026 gelten. Ab dann soll auch die 0,5-Promille-Grenze für E-Scooterfahrer gelten.

Parken wird in Wien teurer und kostet nun 1,70 Euro pro halbe Stunde. Auch das Parkpickerl wird teurer. Andere österreichische Städte planen ebenfalls eine Erhöhung der Parkgebühren.

Die §57a-Überprüfung aka das Pickerl soll für neue Autos und Motorräder voraussichtlich zuerst nach vier Jahren, danach zweimal alle zwei Jahre und anschließend jährlich erneuert werden.

FAQ – Häufige Fragen zu Autofahren 2026

Was macht Autofahren 2026 teurer?
Nach wie vor die höhere CO₂-Steuer, die angepasste NoVA und die steigende motorbezogene Versicherungssteuer.

Bis wann ist die alte Jahresvignette gültig?
Die Vignette 2025 gilt noch bis 31. Jänner 2026.

Lohnt sich ein Auto mit niedrigem CO-Ausstoß?
Ja. Niedrigere Emissionen bedeuten geringere Steuern, weniger Abgaben und niedrigere laufende Kosten.