ALKOHOL AM STEUER

20.10.2021
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Im Jahr 2020 wurden 2.081 Verkehrsunfälle in Österreich verursacht, die durch Alkohol am Steuer zurückzuführen sind. Das heißt, dass mindestens eine beteiligte Person unter Alkoholeinfluss stand. Mal ganz davon abgesehen, dass alkoholisiertes Fahren die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt und man somit nicht nur die eigene, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, können außerdem saftige Strafen bei Alkohol am Steuer drohen. Wir klären auf:

Promillegrenze in Österreich

Die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze liegt in Österreich grundsätzlich bei weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Besitzer eines Probeführerscheins bzw. für Lkw- und Busfahrer liegt die Grenze sogar bei 0,1 Promille. Bei Überschreitung der Grenzen in der jeweiligen Führerschein-Klasse muss man jedenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Je nachdem wie hoch der Alkoholisierungsgrad ist, kann dies auch zu einem Vermerk im Führerscheinregister oder einem Führerscheinentzug führen.

0,5 – 0,79 Promille

Ab 0,5 Promille Alkoholgehalt ist eine Verwaltungsstrafe fällig, die zwischen 300 und 3.700 Euro liegen kann. Wird man das erste Mal erwischt, darf man den Führerschein behalten, allerdings bekommt man dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister.

0,8 – 1,19 Promille

Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 0,8 Promille geht die Strafe bei 800 Euro los und endet ebenfalls bei 3.700 Euro. Zudem ist der Führerschein für einen Monat abzugeben, sollte es sich um das erste Vergehen ohne Unfall handeln. Bei einem Wiederholungsfall ist die Fahrerlaubnis für 3 Monate weg und außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden, welches ebenfalls Kosten verursacht (100 Euro).

1,2 – 1,59 Promille

Ab 1,2 Promille kostet das „Vergnügen“ zwischen 1.200 und 4.400 Euro. Hinzu kommt eine Nachschulung, die extra zu zahlen ist und die Fahrerlaubnis muss für mindestens 4 Monate abgegeben werden.

1,6 Promille und mehr

Ab 1,6 Promille Blutalkohol liegen die Geldstrafen bei 1.600 und 5.900 Euro. Der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg, außerdem wird eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Stellungnahme veranlasst, was alles weitere Kosten mit sich bringt. Dies gilt auch bei Verweigerung des Alkomat-Tests.

Wiederholungsfall

Sollten die entsprechenden Delikte nicht erstmalig vorkommen, drohen je nach Alkoholgehalt höherer Strafen und längerer Führerscheinentzug. Eine Nachschulung ist in jedem Fall notwendig.

Wir empfehlen: Das Auto gerne mal stehen lassen und ein Uber oder Taxi nehmen. Wenn das nicht möglich ist einfach auf das Bier oder den Spritzer verzichten. Das ist nicht nur für euren Geldbeutel gut, sondern schützt nicht nur euer Leben, sondern auch das von anderen.

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