VORRANG IM KREISVERKEHR IN ÖSTERREICH

08.05.2021
Preview Image of VORRANG IM KREISVERKEHR IN ÖSTERREICH

Österreich, das Land der Kreisverkehre. Besonders im Osten des Landes sind diese häufig zu finden: Alleine Niederösterreich zählt über 400 Kreisverkehre. Deshalb ist es wichtig, die Vorrangregeln zu kennen und zu wissen, wie man sich als Verkehrsteilnehmer vor und im Kreisverkehr zu verhalten hat.

 Als Kreisverkehr gilt in Österreich eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt (gegen den Uhrzeigersinn) ist. Gemäß § 2 StVO ist dieser wie eine normale Kreuzung zu behandeln.

Wer hat in Österreich im Kreisverkehr Vorrang?

Normalerweise gilt für den Kreisverkehr, wie bei anderen Kreuzungen, der Rechtsvorrang. Dieser wird meistens durch ein entsprechendes Verkehrsschild (Wartepflicht-Tafeln) aufgehoben. Das bedeutet, wer in den Kreisverkehr möchte, muss warten. Egal, welche Fahrspur dabei von den schon Fahrenden benutzt wird. Gibt es keine Beschilderung, hat der Einfahrende Vorrang, da er der Rechtskommende ist. Diese Regeln gelten auch für den mehrspurigen Kreisverkehr. Es gibt keine Pflicht, dass man den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlassen muss.

Gelten diese Regeln auch europaweit?

Hier ist Vorsicht geboten. In zahlreichen anderen europäischen Ländern, wie z.B. Italien, Dänemark und Frankreich, gilt die Rechtsregel im Kreisverkehr. Sollte es anderslautende Vorrangschilder geben, muss man sich an diese halten. Besonders Großbritannien sticht hier hervor – zwar gilt auch dort die Rechts-vor-links-Regel, man muss aber bedenken, dass die Fahrtrichtung aufgrund des Linksverkehrs im Uhrzeigersinn verläuft. Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten Sie sich über vorkommende Verkehrszeichen und deren Bedeutung informieren.

Wann muss man blinken?

Im Gegensatz zu anderen Kreuzungsanlagen gelten Kreisverkehre als leistungsfähiger und sicherer als andere. Dennoch kommt es häufig beim Blinken in und aus dem Kreisverkehr zu Irrtümern. Es gibt keine Blinkpflicht, wenn man in den Kreisverkehr fährt, sehr wohl aber, wenn man diesen verlässt. Da er als Kreuzung zählt und hier die üblichen Verkehrsregeln gelten, sollte beim Ausfahren des Kreisverkehrs der Blinker betätigt werden, um Unfälle zu vermeiden.

language up foreward ucid back share car-favorit compare-large magnifier searchagent