WARNBLINKANLAGE: WANN MUSS ICH SIE IM AUTO EINSCHALTEN?

06.02.2024
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Der Name verrät: Die Warnblinkanlage, auch Warnblinklicht oder Warnblinker genannt, warnt andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahr. Leider wird sie entweder zu wenig oder missbräuchlich verwendet – und das kann sogar teuer werden. Wir sagen Ihnen, wann Sie den Warnblinker einschalten dürfen und in welchem Fall Sie es besser bleiben lassen.

 

Grundsätzlich regelt das Kraftfahrgesetz (1967 § 102), wann bzw. in welcher Situation die Warnblinkanlage – in Österreich auch Alarmblinkanlage – im Auto eingeschaltet werden soll oder muss. Und zwar prinzipiell dann, wenn der Lenker andere Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.

Wann soll bzw. darf ich den Warnblinker einschalten?

In folgenden Situationen ist das Einschalten der Alarmblinkanlage erlaubt bzw. ratsam:

 

1. Panne oder Unfall mit dem Auto

Hat Ihr Fahrzeug eine Panne und bleibt auf der Straße liegen, sollten Sie den Warnblinker einschalten. Damit warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer, die sonst Ihren Pkw nicht rechtzeitig als stillstehend und damit als Hindernis und Gefahr erkennen. (Wichtig: In diesem Fall auch an Warndreieck und Warnweste denken.)

 

2. Gefahr in Verzug

Wenn Sie generell als Fahrer andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Fahrzeug gefährden oder andere vor Gefahren warnen wollen: Warnblinker an!

 

3. Schutz für Schüler

Um Schüler im Rahmen eines Schülertransports beim Ein- oder Aussteigen zu schützen, dürfen Sie als Lenker die Warnblinkanlage aktivieren. Aber: Das heißt nicht, dass Sie mit Ihrem XXL-SUV in zweiter Spur vor der Schule halten dürfen, damit Ihr Sprössling es nicht so weit ins Klassenzimmer hat!

 

4. Taxifahrer in Gefahr

Sind Sie Taxilenker und werden im Auto bedroht oder überfallen, können Sie die Warnblinker als optische Notsignale für Ihren persönlichen Schutz einschalten.

 

5. Beim Abschleppen

Werden Sie mit Ihrem Auto abgeschleppt oder schleppen Sie mit Ihrem Pkw ein Fahrzeug ab, dürfen Sie die Alarmblinkanlage ebenfalls einschalten. Bedenken Sie allerdings, dass Sie dann den Blinker beim Abbiegen nicht betätigen können. Im Zweifelsfall also lieber ohne Warnblinkanlage.


6. Am Stau-Ende

Müssen Sie aufgrund eines Unfalls oder Staus auf der Autobahn oder auf einer Schnellstraße stehenbleiben und sind das letzte Auto, ist es sinnvoll das Warnblinklicht einzuschalten. Auf diese Weise machen Sie den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrensituation durch den stehenden Verkehr aufmerksam.

Wann darf ich die Warnblinkanlage nicht einschalten?

In diesen Situationen lassen Sie die Alarmblinkanlage lieber ausgeschaltet:

 

1. Ein- und Aussteigen

Sie holen die Schwiegereltern ab und vor deren Haus ist kein Parkplatz frei? In zweiter Reihe zu parken und den Warnblinker einzuschalten, ist keine Lösung. Damit riskieren Sie eine Strafe.

 

2. Be- und Entladen

Dasselbe gilt beim Be- und Entladen des Fahrzeugs: Keine Parklücke weit und breit, um den schweren Wochenend-Einkauf oder das gesamte Urlaubsgepäck ins Auto ein- oder auch auszuladen? Bleiben Sie in diesem Fall bitte nicht in zweiter oder gar dritter Spur mit Warnblinklicht stehe – das ist nicht erlaubt.

 

Die Alarmblinkanlage alias Warnblinker im Auto ist ein wichtiges Instrument, um auf besondere Gefahrensituationen aufmerksam zu machen. Verwenden Sie diese daher richtig, um Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten.

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