RASEREI IN ÖSTERREICH: WANN DROHT DIE BESCHLAGNAHME DES AUTOS
Seit 1. März 2024 kann die Polizei in Österreich Rasern das Fahrzeug vor Ort abnehmen. Ab Oktober 2027 gilt das auch für Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeuge. Bei extremen Überschreitungen droht sogar die Versteigerung.
Wer in Österreich das Gaspedal als persönliche Herausforderung begreift, dem drohen seit 1. März 2024 bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur empfindliche Geldstrafen und Führerscheinentzug, sondern auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht es möglich, und ab Oktober 2027 gibt es kein Schlupfloch mehr.
Der Punkt, an dem's für Raser eng wird
Das Gesetz sieht abgestufte Maßnahmen vor. Die drastischen Strafen werden nur bei extremer Überschreitung des Tempolimits wirksam. Abhängig vom Ausmaß der Übertretung reagiert die Polizei mit unterschiedlich strengen Eingriffen.
Vorläufige Beschlagnahme, sofortige Beschlagnahme – was ist der Unterschied?
Vorläufige Beschlagnahme vor Ort
Das Auto wird vorläufig vor Ort beschlagnahmt bei
- mehr als 60 km/h über dem Tempolimit im Ortsgebiet
- mehr als 70 km/h über dem Tempolimit außerorts
Die vorläufige Beschlagnahme dauert maximal 14 Tage. Danach wird das Fahrzeug in der Regel zurückgegeben, außer es kommt zu einer dauerhaften Beschlagnahme oder zum Verfall.
Sofortige Beschlagnahme vor Ort
Das Auto wird sofort beschlagnahmt, wenn der Lenker
- die Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 80 km/h überschritten hat
- außerorts mit mehr als 90 km/h über dem Tempolimit erwischt wird
Beschlagnahme innerhalb von zwei Wochen
Das Fahrzeug kann (innerhalb von zwei Wochen nachträglich) beschlagnahmt werden, wenn
- dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre wegen Rasens oder sehr gefährlichen bzw. rücksichtslosen Verhaltens der Führerschein entzogen wurde
- bereits bei der vorläufigen Beschlagnahme eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 bis 70 km/h festgestellt wurde
In welchem Fall droht der Verfall bzw. die Versteigerung des Autos?
Vor allem wenn die Gefahr besteht, dass die Raserei wiederholt wird, kann das Fahrzeug zusätzlich zu Bußgeld und Führerscheinentzug für verfallen erklärt werden. Das heißt, es wird dem Lenker definitiv abgenommen und kann auch versteigert werden.
Das Ende des Schlupflochs: Was sich ab Oktober 2027 ändert
Bis vor kurzem gab es eine interessante Lücke im Gesetz: Dauerhaft beschlagnahmt werden durfte nur ein Fahrzeug, das sich im alleinigen Eigentum des Rasenden befand. Miet- und Leasingfahrzeuge, Firmenwagen oder das auf den Ehepartner zugelassene Auto mussten spätestens nach zwei Wochen wieder zurückgegeben werden.
Gewiefte Raser machten sich diese Schwachstelle zunutze, mitunter sogar durch gefälschte oder rückdatierte Kaufverträge, mit denen Autos kurzfristig auf Angehörige übertragen wurden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht des Gerichts verstieß die bisherige Ausnahme für Leasingfahrzeuge und Autos im Mit-Eigentum gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ab dem 1. Oktober 2027 können deshalb auch folgende Fahrzeuge dauerhaft eingezogen und versteigert werden:
- Leasing-Fahrzeuge
- Firmenautos
- Autos im Mit-Eigentum
- Fahrzeuge von Angehörigen
Ausnahme: Gestohlene Autos bleiben von der Regelung ausgenommen.
Was geschieht mit beschlagnahmten Fahrzeugen?
Wenn die Behörden das Auto nur vorläufig beschlagnahmen, bekommt der Lenker das Auto zurück.
Erklärt die Behörde das Auto für „verfallen“, kann es verwertet, also versteigert werden. Der Erlös aus Versteigerungen wird wie folgt aufgeteilt:
- 70 % fließen in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds
- 30 % gehen an das jeweilige Bundesland (Gebietskörperschaft)
Fazit: kein rechter Fuß mehr im Freiflug
Wer in Österreich künftig das Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, muss mit Punkten, Bußgeld, Beschlagnahme des Fahrzeugs oder dauerhaftem Verfall und Versteigerung rechnen. Ab Oktober 2027 gibt es auch keine Möglichkeit mehr, sich über Leasing- oder Mit-Eigentumskonstruktionen zu schützen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Fahrzeugbeschlagnahme bei Raserei in Österreich
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung wird das Auto vorläufig beschlagnahmt?
Im Ortsgebiet ab +60 km/h über dem Limit, außerorts ab +70 km/h. Bei Überschreitungen von +80 km/h (innerorts) bzw. +90 km/h (außerorts) erfolgt die Beschlagnahme sofort.
Kann mein Auto auch dauerhaft eingezogen und versteigert werden?
Ja. Wenn die Behörde das Fahrzeug für verfallen erklärt, was vor allem bei Wiederholungstätern oder extremen Überschreitungen möglich ist, kann es versteigert werden.
Was passiert, wenn ich ein Leasing-Auto fahre und geblitzt werde?
Aktuell (bis Oktober 2027) kann ein Leasing-Fahrzeug zwar vorläufig beschlagnahmt, aber nicht dauerhaft eingezogen werden. Ab 1. Oktober 2027 ändert sich das: Auch Leasing-Autos können dann für verfallen erklärt und versteigert werden.
Was passiert mit dem Erlös aus der Versteigerung eines beschlagnahmten Autos?
70 % des Erlöses fließen in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds. Die restlichen 30 % gehen an das jeweilige Bundesland, das mit dem Fall befasst war.




