SCHÄDEN DURCH STEINSCHLAG - WER ZAHLT?

07.04.2022
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Fast jede/r Autofahrer/in hat wohl schon einmal erlebt, dass ein Steinchen auf die Windschutzscheibe prallt. Nicht nur das Geräusch ist dabei unangenehm, sondern meistens auch die Konsequenzen. Durch die Splittstreuung in der kalten Jahreszeit oder Regen, liegen oft viele Steine auf der Straße, welche von vorausfahrenden Autos aufgewirbelt werden und im schlimmsten Fall in der Windschutzscheibe von jemand anderen landen. Wir klären auf, was zu tun ist und wer die Kosten übernimmt.

Schnell sein

Hat es einen erwischt, sollte man schnell sein und den Schaden minimieren. Schon der kleinste Schlag kann sich ausbreiten und einen Riss verursachen. Dies kann man vorbeugen, indem man die betroffene Stelle mit Folie oder einem Aufkleber überdeckt. Das ist natürlich nur ratsam, wenn sich der Steinschlag nicht unmittelbar im Sichtfeld befindet. Auf Dauer ist diese Methode allerdings nicht empfehlenswert. Sollte es sich um einen kleinen Schlag handeln, kann man diesen auch reparieren lassen ohne direkt die ganze Windschutzscheibe tauschen zu müssen.

Schuldfrage

Häufig ist es leider nicht möglich herauszufiltern, wer Schuld an einem Steinschlag hat. Dies passiert unbewusst und oft merkt man selbst nicht sofort, dass die Windschutzscheibe getroffen wurde und dabei ein Schaden entstanden ist. Auch man selbst kann schon einen Steinschlag verursacht haben, ohne es zu merken. Dies wird also in den seltensten Fällen von der Versicherung eines anderen Fahrzeugs übernommen. Ausreichend Abstand halten und auf Straßen mit Schotter vorsichtig fahren, kann die Gefahr eines Steinschlags eventuell verringern.

Wann zahlt die Versicherung?

Haben Sie eine Vollkasko oder Teilkasko Versicherung, wird die Reparatur oder der Tausch der Windschutzscheibe übernommen. Wie vorher erwähnt, wird eine Reparatur veranlasst, wenn der Steinschlag sich nicht im unmittelbaren Sichtfeld befindet, nicht größer als 5 Millimeter ist und nicht direkt am Scheibenrand liegt. 

Bei einer Teilkasko Versicherung haben Sie keine Hochstufung zu erwarten. Anders sieht es bei Vollkasko oder Haftpflicht aus. Ebenfalls kann es zu einem Selbstbehalt kommen, dies hängt unter anderem davon ab, ob ein Tausch oder eine Reparatur durchgeführt wird. Dabei kommt es auf den Vertrag an, der mit der Versicherung abgeschlossen wurde. 

Um die Schadensregulierung schnell abzuwickeln und diesen zu minimieren, sollte der Steinschlag ehestmöglich bei der Versicherung gemeldet werden. Eine offizielle Frist gibt es allerdings nicht, da man nicht nachvollziehen kann, wann genau der Schaden entstanden ist.

Steinschlag ist nicht gleich Steinschlag

Auch die Motorhaube kann von einem Steinchen erwischt werden und einen bleibenden Schaden davontragen. Bei einem Lackschaden empfiehlt es sich auf jeden Fall, diesen ausbessern zu lassen. Da es auch hier schwierig ist, einen Schuldigen ausfindig zu machen, muss man die Reparatur selbst durchführen. Meistens wird diese von der Vollkasko Versicherung übernommen. 

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