DARF ICH OHNE AUSSENSPIEGEL FAHREN?

09.01.2026
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Ist das Fahren ohne Außenspiegel oder mit einem beschädigten Spiegel wirklich strafbar – und welche Konsequenzen drohen, wenn die Sicht nicht mehr vollständig gewährleistet ist? Ab wann gilt ein Außenspiegel überhaupt als kaputt, und kann man im Notfall auf einen einzelnen Seitenspiegel ausweichen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu gesetzlichen Vorgaben, Strafen und sinnvollen Maßnahmen, damit Sie Ihr Fahrzeug auch bei beschädigten Außenspiegeln sicher und regelkonform bewegen können.

Fahren ohne Außenspiegel: Ist das erlaubt?

Wenn Sie beim Einsteigen ins Auto bereits bemerken, dass auf einer Seite der Außenspiegel fehlt, darf das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen werden! Das Fahren ohne Außenspiegel ist strafbar und im Kraftfahrgesetz §23 (§23 KFG) geregelt.

Das sagt das Gesetz:

  • Fahrzeuge müssen so ausgestattet sein, dass der Fahrer vom Sitz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann.
  • Fehlt ein Außenspiegel, gilt dies als „schwerer Mangel“.
  • In diesem Fall dürfen Sie das Auto nicht fahren und müssen entweder einen Abschleppdienst rufen oder das Fahrzeug selbst zur Werkstatt

Wann gilt ein Außenspiegel als kaputt?

Ein Außenspiegel gilt als beschädigt, wenn die Funktion der Rundumsicht beeinträchtigt ist. Entscheidend ist, ob Sie noch genügend Sicht nach hinten und seitlich haben.

Anzeichen für einen kaputten Spiegel:

  • gebrochenes Spiegelglas
  • komplett abgerissener Außenspiegel
  • locker sitzender oder stark beschädigter Spiegel, der sich während der Fahrt lösen könnte

So gehen Sie richtig mit einem beschädigten Außenspiegel um

  1. Sicht prüfen: Überprüfen Sie, ob der Außenspiegel noch ausreichend Sicht nach hinten und zur Seite bietet.
  2. Schwere Schäden sofort beheben: Ist das Spiegelglas gebrochen oder der Spiegel komplett abgerissen, fahren Sie nicht weiter. Bringen Sie das Fahrzeug umgehend in eine Werkstatt oder rufen Sie einen Abschleppdienst.
  3. Provisorische Reparatur vermeiden: Notdürftige Befestigungen sind nicht erlaubt, da der Spiegel durch Vibrationen oder Fahrtwind abfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.
  4. Leichte Schäden im Blick behalten: Wenn der Spiegel trotz Schaden noch fest sitzt und die Sicht gewährleistet ist, können Sie vorübergehend weiterfahren. Planen Sie aber, bei nächster Gelegenheit eine fachgerechte Reparatur durchführen zu lassen.
  5. Fachgerechter Austausch: Lassen Sie den Spiegel oder das Spiegelglas von einer Werkstatt oder einem Profi ersetzen, um die gesetzlich vorgeschriebene Rundumsicht dauerhaft sicherzustellen.

Reicht im Notfall ein Seitenspiegel?

Nein, selbst in Ausnahmefällen ist wichtig, dass Sie die Rundumsicht auf beiden Seiten neben und hinter Ihrem Fahrzeug gewährleisten können. Es ist nicht erlaubt nur mit dem linken oder mit dem rechten Seitenspiegel weiterzufahren und anstelle des fehlenden Außenspiegels den Innenspiegel weiter nach links oder rechts einzustellen. Sollten Sie jedoch mit nur einem Seitenspiegel fahren, so können Sie mit einem Bußgeld bestraft werden.

Strafe für einen kaputten oder fehlenden Außenspiegel

Nicht nur ein fehlender oder kaputter Außenspiegel kann bestraft werden, sondern auch jede Beladung, die die Rundumsicht einschränkt.

Mögliche Strafen:

  • Bußgelder bis zu 5.000 €
  • Risiko von Punkten im Verkehrszentralregister
  • Mögliche Stilllegung des Fahrzeugs, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist

Kann der Außenspiegel selbst repariert werden?

Ja, eine Reparatur ist möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Funktion garantiert ist:

  • Rundumsicht muss gewährleistet sein
  • Dauerhafte Stabilität des Spiegels, damit keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen besteht

Tipp:

  • Im Zweifelsfall lieber professionell in der Werkstatt reparieren lassen
  • Austausch von Spiegelglas oder Außenspiegel durch Fachpersonal ist sicherer und rechtlich unbedenklich

Warum Außenspiegel mehr als nur Dekoration sind

Auch wenn es auf den ersten Blick nur ein kleines Detail am Auto zu sein scheint, kann ein fehlender oder beschädigter Außenspiegel erhebliche Folgen haben. Fahren ohne Außenspiegel ist gesetzlich verboten und kann teuer werden, wenn die Rundumsicht nicht gewährleistet ist. Selbst ein provisorisch befestigter oder leicht beschädigter Spiegel kann durch Vibrationen oder Fahrtwind abfallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die sicherste Vorgehensweise ist deshalb, defekte Spiegel umgehend von einer Fachwerkstatt reparieren oder austauschen zu lassen, um jederzeit eine klare Sicht auf die Straße zu haben und Bußgelder oder Unfälle zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich trotz eines kaputten Außenspiegels noch fahren, wenn ich vorsichtig bin?

Nur wenn die Rundumsicht weiterhin gewährleistet ist. Sitzt der Spiegel locker, ist das Glas gebrochen oder die Sicht stark eingeschränkt, dürfen Sie nicht weiterfahren. Kontaktieren Sie Ihre Werkstatt!

Wer zahlt die Reparatur, wenn der Außenspiegel durch einen Unfall beschädigt wurde?

Die Kostenübernahme hängt von der Versicherungsart ab:

Wenn Sie Kunde der Porsche Bank Versicherung sind, können Sie die Kasko-Leistungen in Anspruch nehmen. Die Reparaturkosten werden direkt mit der Werkstatt abgerechnet, was die Abwicklung besonders unkompliziert macht.

Welche Bußgelder drohen bei einem fehlenden Außenspiegel?

Das Fahren ohne funktionsfähigen Außenspiegel wird als schwerer Mangel gewertet und kann Strafen bis zu 5.000 €, Punkte sowie die Stilllegung des Fahrzeugs mit sich ziehen.

Gibt es spezielle Vorschriften für Außenspiegel bei bestimmten Fahrzeugtypen?

Ja, die Vorschriften variieren je nach Fahrzeugart:

  • LKW und Busse: Müssen oft zusätzliche Weitwinkel- oder Toter-Winkel-Spiegel
  • Wohnmobile: Spiegel müssen die Sicht auf längere Fahrzeuge und Anbauten abdecken.
  • Motorräder und Fahrräder: Hier gelten eigene Mindestanforderungen an die Sichtbarkeit und Position der Spiegel.

In jedem Fall muss die Rundumsicht nach beiden Seiten gewährleistet sein.