Autounfall: Was soll ich tun?

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Egal ob selbst- oder fremdverschuldet: Unfälle passieren selbst den besten Autofahrern. Wie man sich nach dem Unfall zu verhalten hat, ist somit für jeden relevant. Wir informieren Sie daher, was es bei der Unfallsicherung, Schadensmeldung und Erste Hilfe zu beachten gilt.

Unfallstelle absichern

Was eigentlich fester Bestandteil in jeder Fahrschule ist, ist im Schock eines Unfalls schnell vergessen: die richtige Unfallsicherung.

1. Warnweste anziehen

Als Allererstes sollten Sie sich Ihre Warnweste anziehen (welche idealerweise griffbereit im Handschuhfach oder unter dem Sitz verstaut ist). Dies ist für den Fahrer gesetzlich verpflichtend, denn so sind Sie sichtbarerer für Unbeteiligte und weitere Unfällen wird vorgebeugt. Doch auch für alle anderen Fahrzeuginsassen ist eine Warnweste ebenfalls zu empfehlen.

2. Warnblinkanlage und Pannendreieck

Als nächsten Schritt schalten Sie die Warnblinkanlage im Auto ein, um auf den Unfall aufmerksam zu machen. Generell ist es in fast allen Lagen sinnvoll, zusätzlich ein Pannendreieck aufzustellen. Folgendes gilt für das Aufstellen von Pannendreiecken:

  • Verpflichtende Maßnahme für mehrspurige Fahrzeuge 
  • Pflicht gilt auf Freilandstraßen und Autobahnen, bei unübersichtlichen Straßenstellen, schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit sowie Verkehrshindernissen auf der Fahrbahn
  • Die Pannendreieck-Pflicht gilt nicht auf dem Pannenstreifen / in der Pannenbucht

Wie weit das Pannendreieck hinter dem Fahrzeug aufgestellt wird, hängt von der Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße ab. Dabei gelten folgende Empfehlungen:

  • Autobahn: ca. 250 m Entfernung
  • Freilandstraße: ca. 150 m Entfernung
  • Ortsgebiet: ca. 50 m Entfernung

Dabei sollte generell ein Abstand zum Fahrbahnrand von circa 1 Meter eingehalten werden.

Erste Hilfe leisten

Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, erkundigen Sie sich nach dem Wohlbefinden anderer Unfallbeteiligten. Bringen Sie alle Autoinsassen in Sicherheit und helfen Sie anderen. Gibt es Verletzte, muss sofort die Rettung (Euro-Notrufnummer: 112) verständigt und erste Hilfe geleistet werden. Auch nicht direkt beteiligte Personen trifft die Hilfeleistungspflicht. Versuchen Sie beim Rufen der Rettung ruhig zu bleiben – Hilfe ist bereits unterwegs. Vergessen Sie dabei nicht die 5 Ws:

  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Menschen sind verletzt/beteiligt?
  • Wer ruft an? 
  • Warten: Legen Sie nicht als Erstes auf





So gehen Sie bei Sachschäden vor

Gibt es Schwerverletzte, ist das Aufnehmen von Sachschäden keine Priorität. Ansonsten gilt Folgendes:

Daten austauschen und Unfall dokumentieren

Wurde Ihr oder das Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Unfall beschädigt, müssen allen Parteien beispielsweise mithilfe der grünen Karte Ihre Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer etc.) austauschen, sofern die Polizei nicht verständigt wurde. Anschließend sollte der Europäische Unfallbericht gemeinsam mit der anderen Partei ausgefüllt und unterschrieben werden. Wichtig: Das Ausfüllen des Berichts ist kein Schuldeingeständnis!

Tipp: Innerhalb der EU sind Sie nicht zur Mitnahme der grünen Versicherungskarte (“Grüne Karte”) verpflichtet, da Ihre Versicherung anhand Ihres Kennzeichens geprüft werden kann. Außerhalb sollten Sie sie jedoch immer mitführen.

Wann muss die Polizei gerufen werden?

Prinzipiell muss die Polizei bei Sachschäden nicht gerufen werden und ist eine freiwillige Maßnahme. Nur bei Sachschäden von Dritten (Geparkte Fahrzeuge, Leitplanken, Wild usw.) oder wenn eine Partei Fahrerflucht begangen hat, muss die Polizei verständigt werden.

Beweise richtig sichern

Als Unfallbeteiligter sollten Sie zudem sichergehen, dass ausreichend Beweise gesichert sind. Das bedeutet konkret: Fotos/Skizzen vom Unfallort anfertigen (Schäden, Kennzeichen …), Zeugen nach Ihren Daten fragen und diese am besten auch am Unfallort fotografieren, um zu beweisen, dass sie dort waren. Die abgemessene Bremsspur (z. B. durch Abschreiten) kann in manchen Fällen ebenfalls als relevanter Beweis dienen.

Versicherung verständigen

Zu guter Letzt gehört die schriftliche Verständigung der Versicherungen innerhalb einer Woche zu Ihren Pflichten. Dazu gehören:

  • Ihre Haftpflichtversicherung
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Ihre Kaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)


Sollte Sie Ihrer Einschätzung nach keine Schuld treffen, ist die Meldung an die eigene Versicherung zwar keine Pflicht, sollte jedoch dennoch getätigt werden. Dabei sollte sie allerdings eindeutig als “Vorsichtsmeldung” dokumentiert werden.

Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner nicht mitteilen, bei welchem Versicherungsunternehmen er/sie versichert ist, können Sie dies mithilfe des Kennzeichens auf der "Kfz-Versichererauskunft" des Versicherungsverbandes Österreich herausfinden.

Was mache ich bei Schäden am Mietwagen?

Bei Unfall mit einem Mietwagen ist die Verleihfirma sofort zu informieren. Hier ist auch die Verständigung der Polizei unbedingt empfehlenswert, selbst wenn keine Pflicht besteht. Sollte der Schaden selbstverschuldet sein, wird in der Regel die Kaution einbehalten und, wenn im Vertrag vereinbart, müssen Sie eine Summe in maximaler Höhe der Selbstbeteiligung bezahlen.

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