Der Investitionsfreibetrag beträgt ganze 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind. Die Voraussetzung, dass der Investitionsfreibetrag für E-Autos in Anspruch genommen werden darf ist, dass das Fahrzeug einen CO2 Ausstoß von 0 Gramm/km hat.
Der Gewinn eines Unternehmens beträgt EUR 90.000,-. Im Jahr 2025 wurde ein E-Auto (PKW) für EUR 50.000,- gekauft.
Das E-Auto stellt eine ökologische Investition dar (Öko-IFB-VO, Stand Begutachtungsentwurf) und ermöglicht einen IFB von 15% von maximal 40.000 EUR, das sind EUR 6.000,-. Der Gewinn reduziert sich um die EUR 6.000,-.
Damit muss der Unternehmer nur mehr einen Gewinn von EUR 84.000 versteuern.
Weitere Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie unter anderem im Unternehmensservice Portal.