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Das WeltAuto Garantie

Bei Ihrem Das WeltAuto Partnerbetrieb gibt es für Ihr Traumauto die passende Garantie für 12 Monate oder 30.000 km kostenlos dazu. Für mehr Informationen über alle angeführten Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Das WeltAuto Partnerbetrieb in Ihrer Nähe oder im Garantiepass.

Durch die unten angeführten Garantien bleiben die Ansprüche des Garantienehmers gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Gewährleistung unberührt. 


Das WeltAuto FIRSTclass Garantie

Für FIRSTclass Fahrzeuge (Jungwagen maximal 18 Monate ab Erstzulassungsdatum und weniger als 30.000 km Laufleistung) gibt es die Das WeltAuto FIRSTclass Garantie. Diese Garantie ist für maximal 24 Monate und maximal 60.000 km ab Garantiebeginn gültig.

Das WeltAuto FIRSTclass Garantie im Überblick

  • Der Leistungsumfang entspricht der vom Hersteller gewährten Neuwagengarantie
  • Die Garantie bezieht sich auf bestehende Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges bei Übergabe
  • Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die werksseitige Ausstattung des Fahrzeuges 






Das WeltAuto Gebrauchtwagen Garantie

Die Das WeltAuto Gebrauchtwagen Garantie für Gebrauchtwagen gibt es in zwei Varianten:

  • Laufzeit 12 Monate oder 30.000 km (für Fahrzeuge mit maximal 96 Monaten ab Erstzulassungsdatum oder 150.000 km Laufleistung) oder
  • Laufzeit 24 Monate oder 60.000 km (aufpreispflichtig, weitere Informationen bei Ihrem Das WeltAuto Gebrauchtwagenverkäufer) 

Das WeltAuto Gebrauchtwagen Garantie umfasst die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile* folgender Baugruppen:

  • Motor
  • Schalt- und Automatikgetriebe
  • Achsgetriebe 
  • Kraftübertragungswellen
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Kraftstoffanlage
  • Elektrische Anlage
  • Kühlsystem
  • bei Hybrid- bzw. Elektrofahrzeugen zusätzlich: Hybridantrieb und Elektroantrieb












Abwicklung im Garantiefall

Der Käufer hat umgehend nach Feststellung eines garantiepflichtigen Schadens diesen unverzüglich beim ausliefernden Händler geltend zu machen und das jeweilige Fahrzeug nach Rücksprache zur Reparatur zum ausliefernden Händler zu bringen. Die weitere Vorgehensweise ist immer mit dem ausliefernden Händler zu besprechen. 


Gewährleistung 

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt – hatte. Da sie jedem Konsumenten gesetzlich zusteht, darf sie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.

Die Gewährleistungsdauer verpflichtet den Verkäufer zur raschen und kostenlosen Reparatur oder zum Austausch. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion verlangen; bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln kann sogar die Vertragsauflösung durchgesetzt werden. Die Frist für die Geltendmachung von Mängeln beträgt maximal 2 Jahre!

Faustregel: Je eher, desto besser! Innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Ware trägt der Verkäufer die Beweislast. Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf: Bei einem länger als 1 Jahr zugelassenen Fahrzeug ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich – so sie vertraglich festgehalten wurde. Die Konsumentenschutzbestimmungen gelten zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Der private Verkäufer ist also berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. 

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