DAS BONUS-MALUS-SYSTEM EINFACH ERKLÄRT

11.01.2021
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Jeder neue Kraftfahrzeughalter und somit im Normalfall auch Zulassungsbesitzer beginnt bei der Grundstufe 9 des Bonus-Malus-Systems. Wenn innerhalb eines Beobachtungszeitraums, der vom 1. Oktober bis 30. September des folgenden Jahres läuft, kein Schaden verursacht wird, rücken Sie eine Stufe in Richtung Bonus. Sollte es in dieser Zeit jedoch zu einem verschuldeten Schaden kommen, rücken Sie drei Stufen in Richtung Malus.

Stufe 0 / 1  2 / 3 4 / 5 6 / 7 8 / 9 10 / 11 12 / 13 14 / 15 16 / 17
Prozent 50% 60% 70% 80% 100% 120% 140% 170% 200%

Bei den meisten Versicherungsanstalten gibt es die Möglichkeit, den Schaden selbst zu bezahlen, um so die niedrigere Stufe zu behalten. Dies empfiehlt sich bei einer Schadenshöhe von 150% der aktuellen Jahresprämie. Oft wird auch ein sogenannter „Freischaden“ angeboten, bei dem ein selbstverschuldeter Schaden nicht zu einer Stufenerhöhung führt.

Bonus-Malus bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie das Fahrzeug nach einiger Zeit wechseln, geht die Bonus-Malus-Stufe auf Ihr neues Fahrzeug über. Vergeht zwischen der Abmeldung und der Neuanmeldung mehr als ein Jahr, werden Sie für gewöhnlich wieder auf die Grundstufe 9 zurückgesetzt. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, da es bei manchen Anstalten möglich ist, die Stufe über mehrere Jahre hinweg mitzunehmen. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bonus-Malus-Stufe des Fahrzeugvorbesitzers auch übernommen werden.


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