Bevorzugt werden jene Kraftfahrzeuge abgeschleppt, die
abgestellt werden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug möglichst rasch wiederhaben möchten, handeln Sie in nachstehender Reihenfolge:
1. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle: Das ist – je nach Abstellort – die nächstgelegene bzw. örtlich zuständige Polizeidienststelle und/oder das jeweilige Gemeindeamt. Nähere Informationen, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es aufbewahrt wird, finden Sie auch hier auf oesterreich.gv.at.
2. Informieren Sie sich gründlich: Nichts ist ärgerlicher, als beim Aufbewahrungsort des abgeschleppten Autos zu stehen – und ein Dokument fehlt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Stelle darüber
3. Folgende Unterlagen müssen Sie mitnehmen:
4. Diese Kosten fallen an: Die Gebühren sind ganz schön saftig und davon abhängig, wo (Bundesland, verkehrsbehindernd, Privateinfahrt, etc.), von wem (öffentlicher oder privater Abschleppdienst) und ob Ihr Auto mit oder ohne Kennzeichen abgeschleppt worden ist (Nähere weiterführende Infos finden Sie hier). Zu zahlen sind
Denken Sie daran, dass pro Tag Aufbewahrungskosten anfallen. Hat Ihr Auto Kennzeichen, muss es binnen sechs Monaten abgeholt werden, hat es keine Kennzeichen innerhalb von zwei Monaten.