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07.05.2024
Diese Fahrzeuge werden gefördert
Grundsätzlich gibt’s Förderungen für Fahrzeuge mit folgenden Kriterien:
- es muss neu sein
 - der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro nicht überschreiten
 - es muss mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
 - Fahrzeuge mit Tageszulassungen und „Funktionsfahrzeuge“ (beispielsweise Vorführwagen) dürfen einen Zeitraum von maximal 15 Monaten zwischen Erstzulassung und aktuellem Zulassungsdatum aufweisen
 - bei geleasten Fahrzeugen müssen Sie eine Depotzahlung bzw. eine Vorauszahlung vor Antragstellung zumindest in der Höhe der Bundesförderung (netto) leisten und es (unabhängig von der Leasingvertragsdauer) 4 Jahre behalten
 
Zu den förderungsfähigen Modellen zählen Fahrzeuge M1 bzw. N1 (zur Personen- bzw. Güterbeförderung)
- mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
 - mit Brennstoffzelle (FCEV)
 
sowie Elektro-Mopeds und -Motorräder (L1e, L3e) und Elektro-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e).
Das ist bei der Förderung von Ladeinfrastruktur zu beachten
Die Voraussetzungen dafür, dass Sie eine Förderung für Ladeinfrastruktur erhalten, sind:
- Wallbox und intelligente Ladekabel müssen einen Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus haben
 - Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden
 - bei einer Gemeinschaftsanlage muss die Anlage über ein Lastmanagement verfügen
 
Gefördert werden:
- das Gerät (Wallbox oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel)
 - bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen die Installationskosten
 - bei Gemeinschaftsanlagen die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation
 
Wichtig zu wissen:
- Ladeinfrastruktur, die beim Lieferumgang des Fahrzeugs dabei ist, wird nicht gefördert.
 - Der Förderantrag für Ladeinfrastruktur kann im Zuge des E-PKW-Kaufs oder separat gestellt werden.
 
Wann erhalte ich eine Förderung?
Sie erhalten dann eine Förderung, wenn Ihnen der Händler beim Kauf Ihres Fahrzeuges einen E-Mobilitätsbonus gewährt. Und zwar in der Höhe von
- 2000 € bei Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
 - 500 € bei E-Motorrädern (L3e)
 - 350 € bei E-Mopeds (L1e)
 
Wichtig zu wissen:
- Dieser E-Mobilitätsbonus muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
 - Leichtfahrzeuge brauchen keine Gewährung
 
Soviel Geld können Sie sparen
Die Höhe des Förderbetrags ist mit 50 % der Anschaffungskosten limitiert. Bei einer niedrigen Investition kann es daher vorkommen, dass die nachstehend angeführten Pauschalbeträge geringer ausfallen.
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
- 3.000 € für Pkw mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb
 - 1.300 € für Leichtfahrzeuge
 - 1.800 € für E Motorrad (L3e > 11 kW)
 - 1.200 € für E Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
 - 600 € für E Moped (L1e)
 
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
- 600 € für kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
 - 600 € für kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein-/Zweifamilienhaus
 - 900 € für kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus
 - 1.800 € für kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement als Teil einer Gemeinschaftsanlage in einem Mehrparteienhaus
 
      
      
      
      



