Entzug der Fahrerlaubnis

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Im Führerscheingesetz sind Fälle definiert, in denen eine einmal erteilte Lenkberechtigung entzogen werden kann.

Führerscheinentzug nach Verkehrsdelikten ist damit ein spezifischer Fall. Zu diesen Delikten zählen:

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (Alkohol am Steuer) oder von verbotenen Suchtmitteln
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fahrerflucht bei Personenschaden
  • generell Übertretungen, die mit besonderer Rücksichtslosigkeit begangen werden oder die geeignet sind, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen.



Die Promillegrenzen variieren in den verschiedenen Ländern ebenso wie das Ausmaß der verhängten Geldstrafe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie die Dauer des Führerscheinentzugs, zu dem es im Übrigen auch aus anderen Gründen kommen kann. Dazu zählen Beispiele wie mangelnde gesundheitliche Eignung oder fehlende fachliche Kenntnisse sowie auch gerichtliche Straftaten.

 

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