Sachbezug Dienstwagen

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Sachbezug Dienstwagen

Wer in Österreich ein Firmenauto fährt, zahlt für die Privatnutzung (auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen als Privatnutzung!) Lohnsteuer. Seit dem Jahr 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO₂-Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird jährlich gesenkt. Mit 1. April 2020 erfolgte die Umstellung auf den neuen WLTP-Testzyklus, entsprechend wurde auch der Grenzwert für den Sachbezug angepasst, der 2024 bei 129 Gramm pro Kilometer liegt. Der Sachbezugswert für schadstoffarme KFZ beträgt weiterhin 1,5 Prozent pro Monat, also maximal 720 Euro.


Für die Ermittlung des Sachbezugs ist die CO2-Grenze im Kalenderjahr der erstmaligen Zulassung maßgeblich. Wenn das Fahrzeug in den Folgejahren nicht mehr den dann gültigen Grenzwerten entspricht, steigt der Sachbezug dennoch nicht. Wird also ein Fahrzeug 2024 mit einem CO2-Ausstoß nach WLTP von 129 Gramm gekauft und fällt damit in den niedrigen Sachbezug, so bleibt dieser auch 2024, wo der Grenzwert auf 126 Gramm pro Kilometer sinkt.


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Wichtig ist es zu wissen, dass diese Regelung für Firmenwagen in Österreich seit 2016 in Kraft ist. Somit fallen alle Fahrzeuge in den neuen Sachbezug mit 2 Prozent oder in den ermäßigten Sachbezug mit 1,5 Prozent bzw. max. 720 Euro pro Monat.

Komplett ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge, die 0 Gramm CO/km ausstoßen. Das sind rein batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge oder Autos mit Wasserstoffantrieb. Elektroautos, E-Bikes, E-Mofas, E-Roller, etc. sind generell vom Sachbezug befreit.

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