Vorsteuerabzug

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So sparen Sie sich als Unternehmer die Mehrwertsteuer auf Ihr Wunschfahrzeug! 


Einige Fahrzeuge auf unserer Das WeltAuto Börse sind unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender Nutzung gem § 12 UStG vorsteuerabzugsberechtigt. 
In Österreich trifft dies grundsätzlich auf folgende Fahrzeuge mit betrieblicher Nutzung zu: 

  • Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen (Pick-Up-Fahrzeuge), Kleinbusse (Klein-Autobusse mit einer Personenbeförderungskapazität von mehr als sechs Personen).  

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie die offizielle Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge.


  • Emissionsfreie Fahrzeuge, wie z.B. reine Elektroautos, sind unter gewissen Umständen vorsteuerabzugsberechtigt: 
    Wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges inklusive Umsatzsteuer die Angemessenheitsgrenze von 40.000 € nicht übersteigen. 
    Wenn die Anschaffungskosten des Fahrzeuges zwischen 40.000 € und 80.000 € liegen. Dabei steht der Vorsteuerabzug zu, hinsichtlich des unangemessenen Teils der Anschaffungskosten (über 40.000 € brutto) ist der Vorsteuerabzug über die Eigenverbrauchsbesteuerung zu neutralisieren (Luxustangente). 



Dies gilt für Neufahrzeuge (auch Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen) sowie für Gebrauchtfahrzeuge, die mehr als fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft werden. 

Bei Gebrauchtfahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind, sind nicht die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagenerwerbers, sondern der Neupreis abzüglich ortsüblicher Preisnachlässe im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich. 


Wenn das Fahrzeug in diese Kategorie fällt, es lückenlos gewerblich eingekauft und verkauft wurde sowie eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist es vorsteuerabzugsberechtigt.


 
Fahrzeuge, die von den einschränkenden Regelungen ausgenommen sind und für die – bei einem Einsatz zur Erzielung von Umsätzen – ein Vorsteuerabzug zusteht: 

  • Fahrschulkraftfahrzeuge 
  • Vorführkraftfahrzeuge
  • gewerbliche Weiterveräußerung 
  • Transport-Begleitfahrzeuge 
  • PKW und Kombi, wenn das Fahrzeug zu 80 % der gewerblichen Personenförderung oder gewerblichen Vermietung dient. 


Für ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge gibt es keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

 
Wie berechnet sich die Vorsteuer? 


Beim Vorsteuerabzug sparen Sie sich als Unternehmen die Umsatzsteuer, die üblicherweise 20% des Nettopreises beträgt. 
Da die exakte Berechnung jedoch von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, kann Ihnen eine verbindliche und detaillierte Information ausschließlich von einem Steuerberater und/oder von den zuständigen öffentlichen Stellen gegeben werden.




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