Motorbezogene Versicherungssteuer

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Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert den Besitz von zugelassenen Pkw oder Motorrädern – und zwar ganz egal, ob das Fahrzeug gefahren wird oder nicht.

Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer hängt vom Erstzulassungsdatum ab. Je nachdem werden unterschiedlichen Formeln für die Berechnung herangezogen. Reine Elektroautos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, Range-Extender und Hybrid-Pkw hingegen nicht, die Steuer wird jedoch nur von der Leistung des Verbrennungsmotors berechnet.

Die motorbezogene Versicherungssteuer erhöht sich für nahezu alle Autos, die seit 1. Jänner 2024 erstmals zugelassen worden sind, um € 34,56 pro Jahr. Lediglich bei leistungsschwächeren bzw. effizienteren Pkw kommt es zu keiner oder zu einer geringeren Steuererhöhung.

Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Erleichterung für Wohnmobile

Seit 1. Juni 2023 wird bei Wohnmobilen der Aufbauart SA, Basisfahrzeug Klasse N die motorbezogene Versicherungssteuer nur mehr nach den kW berechnet. (gilt auch für jene, die ab 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen worden sind). Allerdings gibt es keine Steuerrückzahlung für eine bereits entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer.

Leistung Leistung in kW

Ihr berechnetes Ergebnis: € / Jahr
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