Motorbezogene Versicherungssteuer

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Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert den Besitz von zugelassenen Pkw oder Motorrädern – und zwar ganz egal, ob das Fahrzeug gefahren wird oder nicht.

Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer hängt vom Erstzulassungsdatum ab. Je nachdem werden unterschiedlichen Formeln für die Berechnung herangezogen.

Wer beim neuen Verbrenner-Fahrzeug die Steuer niedrig halten will, sollte auf gemäßigte Leistung und geringe CO2-Emissionen achten. Beim Elektroauto wird anhand eines Leistungs- und Gewichtsfaktors berechnet. Bei Fahrzeugen mit Plug-In-Hybrid-Antrieb sind für jedes Kilowatt des Verbrennungsmotors und jedes Gramm CO2 über dem entsprechenden Abzugswert 0,72 Euro monatlich zu zahlen (Mindestmenge 5 kW bzw. 5 g CO2). Autos mit Erstzulassung nach dem 30. September 2020 gibt es, je nach Datum der Erstzulassung (EZ), eine Tabelle.

Die motorbezogene Versicherungssteuer erhöht sich für nahezu alle Autos, die seit 1. Jänner 2025 erstmals zugelassen worden sind, um € 34,56 pro Jahr. Lediglich bei leistungsschwächeren bzw. effizienteren Pkw kommt es zu keiner oder zu einer geringeren Steuererhöhung.

Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Erleichterung für Wohnmobile

Seit 1. Juni 2023 wird bei Wohnmobilen der Aufbauart SA, Basisfahrzeug Klasse N die motorbezogene Versicherungssteuer nur mehr nach den kW berechnet. (gilt auch für jene, die ab 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen worden sind). Allerdings gibt es keine Steuerrückzahlung für eine bereits entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer.

Leistung Leistung in kW

Ihr berechnetes Ergebnis: € / Jahr
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