SO VIEL GELD SPARST DU 2023 BEIM KAUF EINES ELEKTROAUTOS!

08.02.2023
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Die wichtigsten Förderungen bei E-Mobilität für Privatpersonen im Überblick

Satte 95 Millionen stellt das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) für das Jahr 2023 an Förderungen in der Elektromobilität zur Verfügung. Auch Du kannst Dir davon Deinen Teil holen – wir verraten Dir, wie!

Die größte Summe sparst du beim Kauf eines Elektroautos– und zwar bis zu 5.000 Euro! Auch für Ladeinfrastruktur gibt’s nach wie vor Förderungen: bis zu 600 Euro für Wallboxen oder Ladekabel bzw. bis zu 1.800 Euro in einem Mehrparteienhaus.

Diese Fahrzeuge werden gefördert

Grundsätzlich gibt’s Förderungen für Fahrzeuge mit folgenden Kriterien

  • es muss neu sein
  • seine elektrische Reichweite muss mindestens 60 Kilometer betragen
  • sein Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) darf 60.000 Euro nicht überschreiten
  • Fahrzeuge mit Tageszulassungen und „Funktionsfahrzeuge“ (beispielsweise Vorführwagen) dürfen einen Zeitraum von maximal 12 Monaten zwischen Erstzulassung und aktuellem Zulassungsdatum aufweisen
  • bei geleasten Fahrzeugen musst Du eine Depotzahlung bzw. eine Vorauszahlung vor Antragstellung leisten (Detaillierte Infos hier) und es (unabhängig von der Leasingvertragsdauer) 4 Jahre behalten

Zu den förderungsfähigen Modellen zählen Fahrzeuge M1 bzw. N1 (zur Personen- bzw. Güterbeförderung)

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
  • mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV, ausgenommen Diesel)
  • mit Brennstoffzelle (FCEV)
  • mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (REX bzw. REEV, ausgenommen solche mit Diesel)

sowie Elektro-Mopeds und -Motorräder (L1e, L3e) und Elektro-Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e).

Das ist bei der Förderung von Ladeinfrastruktur zu beachten

Die Voraussetzungen dafür, dass Du eine Förderung für Ladeinfrastruktur erhältst, sind:

  • Wallbox und intelligente Ladekabel müssen einen Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus haben
  • Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden
  • bei einer Gemeinschaftsanlage muss die Anlage über ein Lastmanagement verfügen


Gefördert werden:

  • das Gerät (Wallbox oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel)
  • bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen die Installationskosten
  • bei Gemeinschaftsanlagen die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation

Wichtig zu wissen:

  • Ladeinfrastruktur, die beim Lieferumgang des Fahrzeugs dabei ist, wird nicht gefördert.
  • Der Förderantrag für Ladeinfrastruktur kann im Zuge des E-PKW-Kaufs oder separat gestellt werden.

Wann erhalte ich eine Förderung?

Du erhältst dann eine Förderung, wenn dir der Händler beim Kauf Deines Fahrzeuges einen E-Mobilitätsbonus gewährt. Und zwar in der Höhe von

  • 2.000 € bei Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
  • 1.250 € bei Plug-in-Hybridfahrzeugen, Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
  • 500 € bei E-Motorrädern (L3e)
  • 350 € bei E-Mopeds (L1e)

Wichtig zu wissen:

  • Dieser E-Mobilitätsbonus muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
  • Leichtfahrzeuge brauchen keine Gewährung

Soviel Geld kannst du sparen

Die Höhe des Förderbetrags ist mit 50 % der Anschaffungskosten limitiert. Bei einer niedrigen Investition kann es daher vorkommen, dass die nachstehend angeführten Pauschalbeträge geringer ausfallen.

Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:

  • 3.000 € für Pkw mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb
  • 1.300 € für Leichtfahrzeuge
  • 1.250 € für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid, Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
  • 1.400 € für E Motorrad (L3e > 11 kW)
    700 € für E Leichtmotorrad (L3e ≤ 11 kW)
    450 € für E Moped (L1e)

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • 600 € für kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
  • 600 € für kommunikationsfähige Wallbox in einem Ein-/Zweifamilienhaus
  • 900 € für kommunikationsfähige Wallbox als Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus
  • 1.800 € für kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement als Teil einer Gemeinschaftsanlage in einem Mehrparteienhaus
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